LEYSINGER TAX LEYSINGER TAX
LEYSINGER TAX LEYSINGER TAX
  • Über uns
  • Steuerberatung
  • Kontakt
  • Blog

STAF/SV17 (STAF = Steuerreform & AHV-Finanzierung)

439. Verrechnungssteuer: „Toujours prendre – jamais rendre“ – ein Auslaufmodell!? By Michael Leysinger, LL.M. Taxation(FH); dipl. Steuerexperte. SV17 STAF.

(11.12.2018) Die Verrechnungssteuer – so wie wir sie heute kennen – wurde am 13. Oktober 1965 – in Gesetzesform (SR …

438. (Keine?) Diskriminierung einer NL – Personalfürsorgestiftung? By Michael Leysinger, LL.M. International Tax Law(UZH). SV17 STAF

(10.12.2018) Das Bundesgerichtsurteil (2C_284/2017) vom 18. Juni 2018 erinnert uns an die „good bad BAD days“ zurück. Ein im Königreich …

437. Demonstration gegen SV17!? By Michael Leysinger, LL.M. International Tax Law(UZH). SV17, STAF

(09.12.2018) Nachdem der Kanton Bern vor 14 Tagen ihre „quasi SV17“ sec abgelehnt hat, erübrigt sich eigentlich eine solche Demo! …

436. Erben kann manchmal kompliziert sein. By Michael Leysinger, LL.M.; zertifizierter Experte in Erbrecht VEB. SV17, STAF.

(08.12.2018) Eine treue Leserin meines Blogs hat mich auf einen Steuerbeitrag in der Zeitschrift „K-Geld“ (Nr. 6, Dezember 2018, S. …

435. In welcher Steuerperiode ist die potentiell geschuldete Vermögenssteuer zu berücksichtigen? By Michael Leysinger, LL.M. Taxation(FH); dipl. Steuerexperte. SV17, STAF.

(07.12.2018) Am gestrigen „Samichlaus Tag“ habe ich zuunterst im Sack für einmal keine Rute sondern ein überraschendes Bundesgerichtsurteil (2C_489/2018 und …

434. Wenn es um den Transfer des Hauptsteuerdomizils eines potenten Steuerpflichtigen von ZH nach ZG geht, so ist Ärger angesagt! By Michael Leysinger, dipl. Steuerexperte, LL.M. Taxation(FH). SV 17, STAF.

(Samichlaus, 2018) Einleitend folgendes: Wenn ein (vermutlich nicht unvermögender) Steuerpflichtiger (S) sein Steuerdomizil von ZH nach ZG verlegt, gibt es …

433. Das Massgeblichkeitsprinzip – oder „nur was gebucht wird, ist für die steuerliche Beurteilung auch verwertbar!“

(05.12.2018) Ich bin froh einmal an dieser Stelle über das „Massgeblichkeitsprinzip“ berichten zu dürfen. Tönt „abstrakt“ und damit auch „schrecklich“, …

432. Die „Merz’schen – Reformen“ präzisiert! By Michael Leysinger, dipl. Steuerexperte et dipl. Wirtschaftsprüfer. SV17 STAF.

(04.12.2018) Der ehemalige Bundesrat und Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat nicht nur das Bünder Fleisch populär gemacht („Bü..Bü..Bündnerfleisch“) sondern auch noch …

429. „Lausige“ Steuerplanung bei einer Baurenovation. By Michael Leysinger, dipl. Steuerexperte; dipl. Wirtschaftsprüfer. SV17 STAV

(01.12.2018) Eine alte Kamelle muss man dann und wann wieder bringen, schon nur um zu zeigen, dass unsere „Zunft“ auch …

428. Steuervermeidung durch Ratenzahlungen…………….By Michael Leysinger, LL.M. Taxation(FH), Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling. SV17 STAF.

(30.11.2018)…………….ist nicht möglich! Vor allem dann nicht, dass man vom Steueramt unrealistische Zahlungserleichterungen verlangt. Im Kanton Zürich verlangte ein Steuerpflichtiger …

Beitrags-Navigation

Vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 … 17 Nächste

Suche

Kategorien

  • Allgemein
  • Firmensteuern
  • MWST
  • Persönliche Steuern
  • STAF/SV17 (STAF = Steuerreform & AHV-Finanzierung)
  • Steuervorlage 2017 (SV17)

Newsletter

Neueste Beiträge

  • 505. Ich bin wieder da! Und heute gar noch mit dem real nicht mehr existierenden aber für gewisse Berufszweige doch noch vorhandene Bankgeheimnis. Auch „nichts“ kann „etwas“ sein! By Michael Leysinger, LL.M. International Tax Law (UZH); dipl. Steuerexperte. SV17 STAF
  • 504. „Hoffnungslose“ Fälle haben manchmal auch ihren Lernwert. By Michael Leysinger, dipl. Wirtschaftsprüfer, LL.M. Taxantion(FH). SV17; STAF.
  • 503. Schutz vor ungerechtfertigen Betreibungen! By Michael Leysinger, dipl. Wirtschaftsprfer et dipl. Steuerexperte. SV17; STAF.
  • 502. „Hässliche“ ESTV – Bussen; Nationalrätin kämpft! By Michael Leysinger, LL.M. Taxation; dipl. Steuerexperte. SV17. STAF.
  • 501. Der „Bösewicht“ Kapitaleinlagereserve?! By Michael Leysinger, LL.M. Taxation(FH), dipl. Steuerexperte. SV17, STAF.

Schlagwörter

Abschreibung AHV AIA Bankgeheimnis Bankkundengeheimnis BILLAG Bitcoin Blockchain Dividende Dividendenbesteuerung EU Frist Geschäftsvermögen Gestehungskosten Gewinnsteuer Grundstückgewinnsteuer Kapitaleinlageprinzip KMU Liegenschaftsunterhalt Mehrwertsteuer Patentbox privater Kapitalgewinn Privatvermögen Rechtsmittel Schweizer Steuererklärun selbstständige Erwerbstätigkeit Solothurn STAF Steuererklärung Steuerplanung Steuerrecht Steuerumgehung Steuervorlage 17 stille Reserven straflose Selbstanzeige SV 17 SV17 Teilbesteuerung Transponierung USA US Steuerpflichtige VAT Verrechnungssteuer Vorsteuerabzug wirtschaftliche Doppelbesteuerung

Archiv

  • Februar 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • Dezember 2017
  • November 2017
  • Oktober 2017
  • September 2017
  • August 2017

LEYSINGER TAX

L«Leysinger Tax» unterstützt Unternehmen in sämtlichen Belangen der EU-Mehrwertsteuer. Unser Angebot ist ausgerichtet auf Schweizer Unternehmen, die europaweit operieren und mit der Mehrwertsteuer der EU – Mitgliedstaaten konfrontiert sind und umgekehrt (also EU – Unternehmen, die mit der Schweizer Mehrwertsteuer konfrontiert sind). Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten. Wir verkaufen auch keine Daten an Dritte und erheben ausser für die Newsletter – Anmeldung (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) keine weiteren persönlichen Daten.

Unsere Partner

  • MISINI Treuhand AG

MCL Audit Limited
Tredat AG

Adresse

    Leysinger Tax & Finance Consultants Ltd.
    Mainaustrasse 21
    CH-8008 Zürich

    Grabackerstrasse 6 - 4500 Solothurn
    Telefon +41 44 361 04 45
    Mobile +41 79 250 21 16
    info@leysinger.tax

Newsletter

Unser Newsletter richtet sich nicht an natürliche Personen mit Aufenthalt im EU-Raum und kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht von ihnen abonniert werden. Unternehmen (in welcher Rechtsform auch immer) sind in diesem Sinne keine solche «Natürliche Personen».

© 2017 LEYSINGER TAX.  DESIGN: SICHTFELD   |   Disclaimer-Impressum

Menu
  • Home
  • Über uns
  • Steuerberatung
  • Kontakt
  • Blog