Allgemein, Firmensteuern, Steuervorlage 2017 (SV17)

97. „Burglind“ und SV17; by Michael Leysinger, dipl. Steuerexperte, LL.M. Taxation(FH); SV17

(04.01.2018) Der Sturm „Burglind“ hat gewütet und erheblichen Sachschaden angerichtet. Nach „Lothar“ vor rund 20 Jahren wieder einmal ein Zeichen, wie schwach wir Menschen im Verhältnis zu den Naturgewalten eigentlich sind.

Dessen sollten wir uns auch in fiskalischen Fragen bewusst sein; so u.a. typischerweise auch bei der Steuervorlage 17 (SV17). In dieser Gleichung ist „Burglind“ synonym mit dem Bund und die verwüstete Landschaft synonym die Kantone und Gemeinden.

Trotz der in der Verfassung verankerten fiskalischen Gewaltenteilung wird in SV17 seitens unserer (Bundes-) Regierung für die Kantone wacker Steuerplanung getrieben. So soll u.a. auch die Besteuerung von Dividenden erhöht werden. Bei der direkten Bundessteuer soll der Steuersatz (8.5%, flat) gleich bleiben; dafür soll aber der Einschlag (vor allem wichtig für KMU – Unternehmerinnen und Unternehmer) von 30% auf 20% gesenkt werden. Oder anders ausgedrückt: bei qualifizierten Dividenden soll neu 80% (und nicht wie früher 70%) besteuert werden.

Der Grund ist angeblich der: die SV17 sieht vor, dass die Kantone die Steuersätze senken werden – und deshalb muss via der eben beschriebenen Kürzung ein Ausgleich stattfinden. Der Bund hingegen kassiert die qualifizierten Dividenden frohgemut höher (gleicher Steuersatz, aber höhere Bemessungsgrundlage).

Aber zurück zu den Kantonen und Gemeinden: Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundes via  einer Bundesvorlage (SV17) den Kantonen vorzuschreiben, welche Steuersätze sie anzuwenden haben; das sollen die gefälligst selbst entscheiden. Und das ist genau das, was sie auch tun werden!