Allgemein, Firmensteuern, Persönliche Steuern, STAF/SV17 (STAF = Steuerreform & AHV-Finanzierung), Steuervorlage 2017 (SV17)

505. Ich bin wieder da! Und heute gar noch mit dem real nicht mehr existierenden aber für gewisse Berufszweige doch noch vorhandene Bankgeheimnis. Auch „nichts“ kann „etwas“ sein! By Michael Leysinger, LL.M. International Tax Law (UZH); dipl. Steuerexperte. SV17 STAF

(20.02.2019) Viele Blogleserinnen und -Leser haben mir in den letzten 6 Tagen (netterweise!) geschrieben, wie es denn so sei mit dem „heutigen“ Blog…es gab keinen – leider! Aus gesundheitlichen Gründen (Unfall) musste ich für 6 Tage aussetzen. Danke für Ihr freundliches Verständnis.
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Die vom Schulthess – Verlag im 90. Verlagsjahr herausgegebene „Schweizerische Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht /SZV“ bringt auch für uns Steuerrechtler einige für unseren Beruf „kostbare Delikatessen„.

So auch in der eben erschienenen Ausgabe 6/18, S. 667ff. geschrieben von Prof. Urs Zulauf, Universität Genf/Cornell Law School.

Für uns im schweizerischen Steuerrecht tätigen Berufsleute gäbe es doch einiges zu beachten, so meint der Autor.

Beispielsweise: Das steuerliche Bankgeheimnis in Bezug auf Schweizer Behörden.

Ich muss Sie aber enttäuschen: Geändert hat sich nämlich seit 2009 NICHTS (doch wie wir gleich sehen werden, kann auch „nichts etwas“ sein! oder gar werden?).

Das Bankkundengeheimnis in Form eines „Zombie“ – es ist (HURRA, noch vorhanden! Allerdings nicht mehr rechtwirksam, weil die Initianten vor einem Jahr die Volksinitiative zurückgezogen haben. Widerspruch? Nein, denn jetzt kommt’s deftig, so schön à la Suisse.

Nämlich ein „Kuhhandel“ vom feinsten (denn es gibt schliesslich doch noch so viele Landwirtinnen und Landwirte im Bundeshaus!), die eben wissen, dass….Die Volksinitiative wurde – wie erwähnt – zurückgezogen.

Ohne Gegenleistung geht aber auch in dieser „Branche“ nichts: Der Bundesrat versprach, auf eine (m.E. dringendsten) Revision der Steuerstrafrechts zu verzichten. Nun, meine Meinung (ich bin schliesslich kein Landwirt) ist da nicht gefragt.

Immerhin möchte ich, so quasi als Trost, noch das Schlusswort von BR Ueli Maurer (ein in Landwirtschaftsfragen sehr kundiger Herr) erwähnen: „Damit ist aber die Frage betreffend Steuerbetrug/Steuerhinterziehung sicher nicht definitiv geregelt. Ich nehme an, das wird uns in einer anderen Form (Abschaffung des Bargeldes? „Einfügung“ des Autors“) wieder beschäftigen„.

Das Wetterleuchten ist da! Bäuerinnen und Bauern: legt euch warm an!