(12.02.2019) Aus den Verbandsmitteilungen INPUT 1/19 der „TREUHAND SUISSE“ entnehme ich, dass Berufskollegin Nationalrätin Daniela Schneeberger am 14. Dezember 2018 eine Motion eingereicht hat.
Es geht um „unverhältnismässig hohe Bussen“ der ESTV bei verspäteter Einreichung des Formulars 106 (Meldeverfahren Verrechnungssteuer).
Angeblich geht es um einen „Racheakt“ der ESTV weil sie keine Möglichkeit hat, bei verspäteter Einreichung dieses Formulars, Verzugszinsen zu erheben; also werden Bussen erhoben.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass dem so ist.
Vielmehr müssen wir uns überlegen, wieviel Personalkosten der Bund einsparen könnte, wenn wir alle die notwendigen Formulare fristgerecht einreichen….!
Auch der Autor dieses Blogs wäre gut beraten, dies auch einmal zu tun.