Allgemein, Firmensteuern, Persönliche Steuern, STAF/SV17 (STAF = Steuerreform & AHV-Finanzierung), Steuervorlage 2017 (SV17)

499. Das STAF/SV17 – Konzept ärgert mich masslos! By Michael Leysinger, LL.M. International Tax Law(UZH); LL.M. Taxation(FH). SV17 STAF.

(09.02.2018) Bitte, liebe, treue Leserinnen und Leser meine Blog verstehen Sie mich nicht falsch: ich treibe nachfolgend keine Kollegenschelte sondern möchte nur darauf hinweisen, dass die Klein- und Mittelbetriebe (KMU) von der SV17/STAF – ausser den tiefen Steuersätzen auf Kantonaler Ebene – nichts profitieren. Auch mache ich keine Parteipolitik; dazu bin ich zu „alt“ (77).

Kurz gefasst: die Rückzahlung (der Nota bene bereits von der Einkommenssteuer (auf Stufe Aktionär)) früher bereits einmal besteuerte Kapitaleinlagereserve wird bei deren Rückzahlung steuerlich weniger entlastet (was absurd ist, denn sie gehört zu 100% entlastet (weil sie ja bereit einmal von der vollen Einkommenssteuer erfasst wurde).

So, und jetzt zu Patentbox. Schon der Name ist irreführend: sie sollte eigentlich „Blackbox“ heissen (ist ein bisschen, aber wirklich nur ein bisschen polemisch, ich weiss). Hier ist es aber wirklich so, dass sich nur die „Grossen“ an dieser dessertartigen Futterkrippe der Kantone (der Bund hat wohlweislich gemerkt, was das für ein fiskalischer Unsinn ist und macht da richtigerweise nicht mit!), laben können.

Denn: die Bestimmungen um ans fiskalische Ziel zu kommen (Gewinnsteuern massiv reduzieren!) sind derart kompliziert (und für die KMU damit auch sehr kostspielig (Beratungsaufwand!)), dass es sich in vielen Fällen nicht lohnen wird, beim Steueramt diesbezüglich vorstellig zu werden.

Oder langer Rede kurzer Sinn: man hat lediglich – wegen den USA und anderen „Ruspetenten“ das Kleid gewechselt und behauptet, die kleinen inländische Unternehmen werden gleich behandelt wie Grosskonzerne, um im Ergebnis wieder auf den Status quo ante zurückzukommen (die Grossen zahlen wenig und die Kleinen umso mehr!).

Und die inländischen Sozialistinnen und Sozialisten und sonstigen linksorientierten Parlamentarierinnen und Parlamentarier hat man mit einer plumpen „Bribe“ von 2 Mia Franken für die AHV „beruhigt“.

Ich finde das widerlich, hat mit seriöser Gesetzgebung gar nicht zu tun und schäme mich auch für unseren an sich seriösen Berufsstand.

Dass zwei Lichtträger des eben genannten Berufsstandes sich herablassen (vgl. ST 1-2/2019, S. 57 ff) mit schwülstigen Worten solchen Quatsch in Form von Halbwahrheiten zu erzählen, die letztlich nur helfen – und das darf ich an dieser Stelle mit gutem Gewissen feststellen -, das Honorarvolumen ihrer Beratungsfirma anzukurbeln, finde ich widerlich.

Und die Beratungsdestinatäre sind beileibe keine KMU’s, die können sich solche Patentboxen et al. nämlich aus internen Organisationsgründen und fehlenden Geldmittel gar nicht leisten.

Also bleibt alles beim Alten: höchstens die 2 Milliarden für die längst sanierungsbedürftige AHV sind neu. Ansonsten werden Grosskonzerne – wie gehabt – steuerlich massiv privilegiert; die mittleren und kleineren Unternehmen zahlen die Zeche!

Da bleibt nur ein Schlusswort: „unser solides und seriös konzipiertes föderales Steuerwesen hat Besseres verdient (sic!).“.