
(08.02.2019) NZZ Redaktor Hansueli Schöchli hat in der heutigen Ausgabe der NZZ einen bemerkenswerten Artikel mit dem Thema „Auch die Schweizer sind nur Menschen; Selbstanzeigen von Steuersündern„.
Schöchli sagt vieles richtig und doch möchte ich als Steuerpraktiker noch einiges hinzufügen.
So wird von Schöchli (und seinen Quellen) vermutet, dass nach der am 30. September 2018 abgeschlossenen „straflose Selbstanzeigeaktion“ noch unversteuertes Vermögen im Rahmen von 5 – 20 Prozent dem Fiskus verborgen bleiben.
Das bezweifliche ich sehr. Denn: wo sollen diese Vermögenswerte denn stecken?
Im Ausland? Fehlanzeige: etwa 100 Staaten (darunter alle „seriösen, wo man sein unversteuertes Geld noch hinbringen könnte), melden seit dem 1. Oktober 2018 der Eidg. Steuerverwaltung alle Guthaben der in der Schweiz wohnhaften Steuerbürger (AIA).
Deshalb sind diesbezüglich auch keine straflosen Selbstanzeigen mehr möglich.
In ausländischen Immobilien? Kaum, denn die (negative!) Chance entdeckt zu werden ist – trotz Verstecken hinter einer juristischen Person – sehr hoch.
Es bleibt also noch das in der Schweiz – das vor allem bei den Landwirten beliebte – Bargeld. Denn: eine Kuh kann man am Viehmarkt ohne weiteres mit Bargeld kaufen. Aber gehen Sie, geneigte Leserin, geneigter Leser (arabisch Scheichs ausgenommen) in ein Juweliergeschäft und versuchen Sie einmal etwas zu kaufen und mit 10 Tausendernoten zu bezahlen.
Sie werden Ihre Wunder erleben. Es gibt kaum noch jemand, der solches Geld annehmen wird (Risiko: Geldwäscherei) und so lieber auf das „Geschäft“ verzichtet.
Es ist also nur noch sehr wenig „unversteuertes Vermögen vorhanden, das dem Fiskus verborgen bleibt“.
Das ist auch gut so.
PS. Und nicht vergessen: keine Bank in der Schweiz nimmt mehr „Schwarzgeld“ entgegen. Tut sie das, so riskiert sie ihr Banklizenz zu verlieren und scheidet aus so dem Markt aus.