
(24.03.2018) Gestern habe ich in meinem Blog dargelegt, dass die KMU’s mit der Einführung der SV17 benachteiligt würden. Das hat nicht gerade einen „shit – storm“ – aber etwas ähnliches ausgelöst.
Ich bleibe bei meiner Meinung; es gibt nämlich noch eine andere Begründung.
Für die in Form einer juristischen Person (AG, GmbH) organisierte KMU wird (im Landesdurchschnitt) einen Steuersatz von ca. 15 % bekommen. Heute sind es ca. 19%. Das sind immerhin 4 Prozentpunkte (19 -15 = 4) Gewinnsteuerminderung.
Aber wie so oft im Leben darf man auch hier die Rechnung nicht ohne den Wirt machen.
Denn (wie ich schon in Nr. 174 geschrieben habe): die Teilbesteuerung auf Dividenden wird um mindestens 10 Prozentpunkte erhöht.
Bei einem Grenzsteuersatz von 40% (der ist in vielen Kantonen/Gemeinden rasch erreicht) werden also diese 4 Prozentpunkte (40% von 10% = 4 %!) vom Staat wieder „kompensiert“.
Daraus ergibt sich: 4 Prozentpunkte Gewinn – 4 Prozentpunkte Verlust = 0 % Steuersenkung für die Inhaberin einer KMU. Die Aussage des Gewerbeverbandes, dass die SV17 vornehmlich auf dem Buckel der KMU ausgetragen wird, ist demzufolge (entgegen einer gegenteiligen Aussage in F&W Nr.23, vom 24. März 2018, S. 2) RICHTIG!
Die Eigentümerin einer KMU profitiert also bei der Einführung der SV17 nichts!
PS. Der „Eigentümer“ profitiert übrigens auch nicht. Leider wurde ich verschiedentlich mehr oder weniger „scharf“ darauf aufmerksam gemacht, dass ich nicht „gendergerecht“ schreibe. In meinen diversen Masterarbeiten habe ich gelernt peinlich darauf zu achten, dass immer beide Genderformen genannt werden. Das ist aber – wie Figura zeigt – nicht Leser(innen)freundlich. Deshalb werde ich ab jetzt nur noch die weiblich Form verwenden. Mal sehen, ob sich die Männer auch so ärgern… Qui vivra, verra!