
(19.03.2108) In einem Zürcherfall (StE A 12 Nr. 27, Steuerumgehung, Transponierung) wurde wieder einmal ein klassischer Fall den Steuerbehörden vorgelegt und vom Bundesgericht (26. Oktober 2017) abgelehnt.
Ich möchte hier einmal versuchen gegen den Strich bürsten und schauen, ob es nicht doch noch eine plausible Lösung gäbe, um diesen Fall „ordentlich“ zu lösen.
Ich ändere den Sachverhalt dieses Falles. Dazu ganz kurz Folgendes: Vater schenkte seiner Tochter eine Beteiligung enthaltend Verkehrswert (Grundkapital und offene und stille Reserven). Die Tochter schuldet somit dem Vater den gesamten Kaufpreis bestehend aus Eigenkapital und Fremdkapital der erworbenen Gesellschaft nichts. Gegebenenfalls fällt die Schenkungssteuer an.
Hier stellen wir vorerst einmal fest, dass gegenüber einem Dritten der Vater nicht das Gleiche getan hätte (Vater hätte zum Verkehrswert veräussert und nicht geschenkt). Für diesen Fall hätte er – sofern, dass alle anderen Sachverhalte „stimmen“ (z.B. Bestandteil der Beteiligung im Privatvermögen) – einen steuerfreien privaten Kapitalgewinn geltend machen können. Dafür fällt möglicherweise eine Schenkungssteuer an. Der latente private Kapitalgewinn wird steuerliche aufgeschoben.
Gehen wir zurück zum Sachverhalt wie er gegeben ist. Die zuständigen Steuerbehörden der Tochter übernehmen nicht die Überlegungen des Verkäufers und der Käuferin. Hier wird argumentiert, dass eine „Umkehrung der Reihenfolge“ stattfand, indem zuerst eine Schenkung an die von der Tochter beherrschte Gesellschaft und anschliessend die Abtretung des Verkäuferdarlehens (schenkungsweise) erfolgte. Hierdurch wird ein Dreiparteienverhältnis (Vater, Tochter, Gesellschaften) geschaffen, welches ein aktives und abgestimmtes Zusammenwirken der drei Parteien geschah, welche ihren Zweck nun dann hatte, dem Beschenkten steuerliche Vorteile zu verschaffen (Steuerumgehung).
Nach gültiger BGr – Praxis handelt es sich demzufolge bei diesem Sachverhalt um eine klassisch „Transponierung“ (Verkauf an sich selbst).
Ich frage mich, ob nicht die Lehre, Wissenschaft nicht einmal diese Konstellation zu einem Forschungsobjekt macht und vielleicht auf ganz andere Schlussfolgerungen kommen.
Qui vivra, verra.
PS. Als „Blogger“ kann ich mir „vieles“ erlauben; deshalb bin ich froh, wenn ich jeweils einen „Feed back“ erhalte, wenn ich mich mit meinen Überlegungen arg verirre. Danke.